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Allgemeine
Geschäftsbedingungen

1. Leistungsvereinbarungen


1.1. Die Leistung des Auftragnehmers, im Folgenden Hochzeitsplaner genannt beinhaltet die Beratung, Organisation und Planung einer privaten Veranstaltung (Trauung, Hochzeitsfeier) an dem im Beratungsvertrag festgelegten Termin sowie die Betreuung des Brautpaares und der Hochzeitsgäste am genannten Hochzeitstag bis längstens 22.00 Uhr beziehungsweise bis zum Letzten offiziellen Programmpunkt.

1.2. Der/Die Auftraggeber/in erklärt sich einverstanden, dass die Hochzeitsplaner in ihrem/seinem Namen und auf ihre/seine Rechnung jene Unternehmen beauftragen, die mündlich, schriftlich oder per Mail vereinbart wurden.

1.3. Abweichungen oder Ergänzungen zum Vertrag oder zu diesen Vertragsbedingungen sowie nachträgliche Änderungen der beauftragten Leistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien oder einer schriftlichen Bestätigung durch die Hochzeitsplaner. Festgestellt wird, dass die Vertragsparteien keine ausschließlich mündlichen Nebenabreden getroffen haben.

1.4. Der Auftrag kommt durch Unterfertigung des Beratungsvertrages zustande. Die Kunden beauftragen die Hochzeitsplaner ausschließlich mit den in den Vertragsunterlagen festgelegten Leistungen. Sonstige Leistungen sind nicht geschuldet.

1.5. Der Hochzeitsplaner kann die vereinbarten Leistungen auch durch Gehilfen (eigene Mitarbeiter oder andere gewerblich befugte Hochzeitsplaner) erbringen.

2. Beratungshonorar und sonstige Leistungen des/der Auftraggeber/in

2.1. Das Beratungshonorar der Hochzeitsplaner wird im Vertrag festgelegt. Der Vertrag ist für beide Vertragsparteien bindend.

2.2. 50 % des Beratungshonorars sind nach Rechnungslegung, die restlichen 50 % spätestens am Tag der Hochzeit zahlbar.

2.3. Im Falle eines Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in der Höhe von 7 % des noch fälligen Betrages verrechnet.

2.4. Bei Hochzeiten ab einer Entfernung von mehr als 150 km ab Stadtgrenze Mödling, ist den Hochzeitsplanern am Hochzeitstag ein Doppel- bzw. zwei Einzelzimmer für eine Nächtigung am Tag der Hochzeit zur Verfügung zu stellen.

2.5. Der/Die Auftraggeber/in erklärt sich bereit für die Bewirtung der Hochzeitsplaner & deren Mitarbeiter/inn/en (mind. 2 Personen – “á la Carte” & alkoholfreie Getränke) am Hochzeitstag aufzukommen.

3. Stornovereinbarungen

3.1. Bei Stornierung bis zwölf Wochen vor der Hochzeit wird eine Stornogebühr von 75 %, ab zwölf Wochen vorher von 100 % des Beratungshonorars verrechnet. Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform.

(ausgenommen sind Stornierungen aufgrund von Covid-Maßnahmen/Beschränkungen).

3.2. Auch Verschiebungen der Veranstaltung bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Hochzeitsplaners. In diesem Fall ist mit mit dem Hochzeitsplaner eine gesonderte Entgeltvereinbarung zu vereinbaren.

3.3. Alle Stornogebühren, die bei den von den Hochzeitsplanern im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers/der Auftraggeberin beauftragten Unternehmen anfallen, sind von dem/der Auftrageber/in entsprechend der dort gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu tragen.

3.4. Sollte der Beratungsvertrag vor Festsetzung eines Beratungshonorars storniert werden, werden als Stornogebühren EUR 45 inkl. Ust pro von den Hochzeitsplanern tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde verrechnet.

4. Gewährleistung/Haftung:

4.1. Der Hochzeitsplaner leistet ein sorgfältiges Bemühen für die Organisation und die Erstellung des Konzeptes für die Veranstaltung und deren Betreuung. Der Hochzeitsplaner schuldet außer seiner gewissenhaften und sorgfältigen Beratung und Vermittlung keinen Erfolg und leistet keine Gewähr für Leistungen Dritter, insbesondere beigezogener Netzwerkpartner, für die Durchführung von deren Leistungen, für die Geeignetheit oder Sicherheit von Anlagen, Einrichtungen, Räumlichkeiten oder sonstiger Flächen.

4.2. Der Hochzeitsplaner leistet dafür Gewähr, dass das vereinbarte Budget bestmöglich eingehalten wird. Für eine Überschreitung des Budgetrahmens ist der Hochzeitsplaner jedoch nicht verantwortlich und hält sich schad- und klaglos.

4.3. Die Einholung allenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigungen, wie etwa die Anmeldung der Veranstaltung, luftfahrt-, naturschutz- pyrotechnische oder straßenpolizeiliche Genehmigungen, ist vom Leistungsumfang des Hochzeitsplaners nicht automatisch umfasst. Über gesonderten Auftrag kann der Hochzeitsplaner diese mit der oben erteilten Vollmacht für die Kunden einholen. Sämtliche im Zusammenhang mit der Veranstaltung allenfalls entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte tragen die Kunden.

4.4. Eine Haftung für Sachschäden aus leichter Fahrlässigkeit, den Ersatz von Folgeschäden oder Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen.

5. Datenschutz, Urheberrecht, Geistiges Eigentum:

5.1. Die Kunden willigen ein, dass die Hochzeitsplaner im Rahmen des Beratungsvertrages  persönliche Daten wie Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, soweit für die Vertragserfüllung notwendig, Dritten gegenüber bekannt gibt. Die Kunden willigen weiters ein, dass die Hochzeitsplaner die Namen der Kunden sowie allenfalls im Rahmen der Veranstaltung gemachte Fotos oder Videos zu Zwecken des eigenen Marketings speichert und verwendet.

5.2. Die von den Hochzeitsplanern erstellten Pläne, Designs, Konzepte und Entwürfe sind ausschließlich dessen geistiges Eigentum. Die Kunden sind zur Nutzung dieser Unterlagen nur bei vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts berechtigt. Die Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Nachbildung oder sonstige (weitere) Verwertung, sei es zu privaten, sei es zu geschäftlichen Zwecken, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von den Hochzeitsplanern zulässig

6. Sonstiges:

6.1. Die gegenständliche Geschäftsbeziehung unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

6.2. Schriftlichkeit im Sinne dieses Vertrages liegt dann vor, wenn Mitteilungen schriftlich durch Brief oder per E-Mail vorgenommen werden.

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